Auf dem Weg zu einem Lehrgang meinte ein Verkehrsteilnehmer, er könnte auch ein bißchen die linke Spur benutzen. Leider entschied er sich erst ca. 10 m vor mir dazu, und verzichtete auch völlig auf's Blinken. Das Resultat war ein spontaner Kontakt mir der Betonwand in der Mitte der A1.

Dank des Unfallverursachers, der leider noch nie was von §142 StGB gehört hatte, und ungerührt weiterfuhr, kann ich mich jetzt mit einer sahnigen Rückstufung in der Kaskoversicherung abfinden.

Mein Alltagsauto sieht jetzt ein wenig anders aus: